Carsharing ohne finanzielles Risiko der Selbstbeteiligung
Ein Jahr lang sorgenfrei Carsharing nutzen – ganz ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall.
carassure: Ausschluss von Kostenfallen bei der Selbstbeteiligung
Carsharing wird insbesondere in Großstädten und Ballungsgebieten immer beliebter. Denn mit dem Verzicht aufs eigene Auto lassen sich richtig Kosten sparen. Doch was passiert im Schadenfall? Welche Versicherung greift? Zwar sind die Autos über die Carsharing-Anbieter haftpflicht-, teilkasko- und vollkaskoversichert. Im Schadenfall kann es je nach Carsharing-Anbieter aber trotzdem teuer werden.
Risiko im Schadenfall
So kommt die Kaskoversicherung für Schäden durch selbstverschuldete Unfälle am Carsharing-Fahrzeug auf. Auch Schäden durch Vandalismus oder Diebstahl des Carsharing-Fahrzeugs sind abgedeckt. Allerdings bleibt ein finanzielles Restrisiko bei Ihnen!
Wenn es zu einem Schaden kommt, bleibt der Nutzer oft auf hohen Kosten sitzen – trotz umfangreichem Versicherungsschutz der Carsharing-Unternehmen. Denn im Schadenfall muss in der Regel eine Selbstbeteiligung gezahlt werden. Diese fällt je nach Anbieter unterschiedlich hoch aus. Auch bei kleinen Schrammen können das allerdings schnell bis zu 1.500 € sein.
Mit carassure bekommen Sie Ihre Selbstbeteiligung auf 0 € reduziert
Jeder Carsharing-Anbieter hat die Höhe der Selbstbeteiligung individuell geregelt. Oftmals ist eine Reduktion dieser Selbstbeteiligung nicht oder nur mit zusätzlichen Kosten möglich.
Selbst mit diesen zusätzlichen Kosten verbleibt für Sie fast immer ein finanzielles Restrisiko, das für einen Kaskoschaden wie beispielsweise bei Share Now immer noch bis zu rund 750 € liegen kann.
Erst mit Ihrer Selbstbeteiligungs-Versicherung von carassure kommen im Schadenfall keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu.
Regressansprüche der KFZ-Haftpflichtversicherung des Carsharing-Anbieters? Nicht mit carassure!
Die KFZ-Versicherer aller Carsharing-Anbieter haben in ihren Bedingungen auf den Regress bei grober Fahrlässigkeit nicht verzichtet. Sie als Carsharing-Kunde müssen daher im Schadenfall mit einem Regress von max. 5000 € rechnen. Mit dem carassure SB-Schutz für Carsharing sind Sie zusätzlich vor Regressforderungen der KFZ-Haftpflichtversicherung bei grober Fahrlässigkeit bis zu dieser Höhe geschützt.
Hier erfahren Sie mehr
Durch die KFZ-Haftpflichtversicherung wird sichergestellt, dass jeder, der im Straßenverkehr bei einem Unfall durch einen Dritten geschädigt wird, auch wirklich Schadenersatz erhält – unabhängig davon, ob der Unfallverursacher über die nötigen finanziellen Mittel verfügt oder nicht. Das gilt auch für Ihren Carsharing-Vertrag.
Wo ist dann das Problem?
Der KFZ-Haftpflichtversicherer Ihres Carsharing-Anbieters muss jedoch nicht vollständig auf diesem Schaden „sitzenbleiben“, denn er kann sich das Geld anschließend in einer Höhe von bis zu maximal 5000 € von Ihnen als Carsharing-Nutzer zurückholen, sofern Sie den Versicherungsfall durch eine grob fahrlässig begangene Obliegenheitsverletzung verursacht haben (§ 5 Abs. 3 sowie § 6 Abs. 1 KfzPflVV).
Was ist grob fahrlässig?
Grob fahrlässig kann schon eine Unachtsamkeit während der Fahrt durch das Bedienen des Navigationsgerätes oder der Suche nach Papieren im Handschuhfach sein, wenn Sie dadurch einen Unfall verursachen. Aber auch das Überholen an übersichtlichen Stellen, vor allem bei feuchter Fahrbahn oder das Überfahren einer roten Ampel gehören.
Ihre Vorteile durch carassure
Sie sind in jedem Fall auf der sicheren Seite, egal wie oft Sie Carsharing nutzen. Zusätzlich können Sie Ihren SB-Schutz für Carsharing um Mietwagen erweitern.
Sie gehen kein finanzielles Risiko einer Selbstbeteiligung im Schadenfall ein.
Über den Deckungsumfang der Teil- und Vollkaskoversicherung hinaus entschädigen wir auch Schäden an Reifen, Felgen, Dach und Unterboden.
Nur für Carsharing: Schutz vor Regressforderungen aufgrund grober Fahrlässigkeit bei einem Haftpflichtschaden.
Sie können Carsharing bei unterschiedlichen gewerblichen Anbietern nutzen.
Sie müssen nicht permanent auf die Geschäftsbedingungen und Ausnahmeregelungen je nach Anbieter achten.
Schnelle und unbürokratische Abwicklung im Schadenfall
Steigen Sie unbeschwert ein beim Carsharing
Unsere Selbstbeteiligungs-Versicherung übernimmt im Fall eines Unfalls die bei der Vollkasko-Versicherung übliche Selbstbeteiligung. Sie nimmt Ihnen damit das Risiko ab, einen (Groß-)Teil eines entstandenen Schadens selbst tragen zu müssen. Dabei spielt es keine Rolle, wie häufig Sie ein Carsharing-Fahrzeug brauchen, solange die Mietdauer bei jeder Anmietung nicht länger als 60 Tage ist: carassure befreit Sie ein ganzes Jahr lang von der Selbstbeteiligung – mit insgesamt bis zu 3000 € im Schadenfall. Darüber hinaus sind Sie auch vor Regressforderungen bei einem Haftpflichtschaden aufgrund grober Fahrlässigkeit bis 5000 € geschützt.
…und freuen Sie sich über günstige Tarife bei Mietwagen
Außerdem können Sie Ihren Mietwagen im Schadenfall optimal absichern, wenn Sie einen Kombitarif für Carsharing und Mietwagen abgeschlossen haben. Sie wechseln dann bedenkenlos vom Carsharing-Fahrzeug ins Mietauto und wählen dort immer die günstigsten Konditionen. Denn häufig werden Mietwagenangebote erst teuer durch die Erweiterung des Versicherungsschutzes über die i.d.R. angebotene Haftungsreduzierung (CDW+TP) bzw. die dadurch angestrebte Reduzierung der Selbstbeteiligung. Diesen Passus können Sie zukünftig mit carassure ignorieren und sich guten Gewissens für das günstigste Angebot entscheiden. Die Reduktion der Selbstbeteiligung auf null ist durch Ihren Versicherungsabschluss bei carassure garantiert.
Unbürokratische Abwicklung
Wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist, melden Sie das zunächst einfach dem Hauptversicherer. Dieser leitet dann eine Schadensanzeige ein. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Mietwagen genutzt oder Carsharing gemacht haben. Sobald Ihnen dann ein Schreiben des Versicherers vorliegt, mit dem Sie zur Überweisung der Selbstbeteiligung aufgefordert werden, wenden Sie sich an uns, reichen das Schreiben zusammen mit der Schadensmeldung bzw. der polizeilichen Schadensmeldung bei uns ein und carassure übernimmt Ihre Selbstbeteiligung – bis zu 3.000 €, unbürokratisch und schnell.
Fälle aus der Praxis
Beim Ausparken übersah Vincent leider einen Laternenmast und der Unfall verursachte Kratzer am Kotflügel seines Carsharing-Fahrzeugs. Die Reparaturkosten in Höhe von 950 EUR hätten ihm Kopfzerbrechen bereiten können, doch carassure übernahm den kompletten Schaden bzw. die vom Carsharing-Anbieter verlangte Selbstbeteiligung.
Fälle aus der Praxis
Durch eine plötzliche Blendung der Sonne lenkte Maria ihr Fahrzeug unbewusst weiter nach links und touchierte dabei die Fahrbahnbegrenzung, was zu einem Reifenschaden führte. Nach einem erfolglosen Reparaturversuch musste der Pannendienst gerufen werden. Insgesamt entstanden Kosten für das Abschleppen und neuen Reifen in Höhe von 420 EUR, doch dank carassure wurden diese vollständig übernommen.
Fälle aus der Praxis
Beim Einparken streifte Christin unglücklich ein Fahrzeug und hinterließ Kratzer im hinteren Bereich ihres Carsharing-Wagens. Der Carsharing-Anbieter verlangte von Christin die Selbstbeteiligung in Höhe von 950 Euro. Zum Glück musste Christin sich keine Sorgen machen: carassure übernahm diese Selbstbeteiligung.
Jetzt Carsharing sorgenfrei nutzen
Starten Sie mit der Selbstbeteiligungs-Versicherung von carassure durch. Ganz gleich, welcher Carsharing-Anbieter und welche Regelung: Sie zahlen für Carsharing in Europa 54,90 € pro Jahr und sind komplett von der Selbstbeteiligung befreit. Wollen Sie auch Mietwagen beispielsweise im Sommerurlaub sorgenfrei nutzen? Dann wählen Sie einfach unseren Kombitarif mit Mietwagen ab 129,90 € pro Jahr aus.
Entwickelt wurde die Selbstbeteiligungs-Ausschluss-Versicherung carassure von der JHC Service GmbH, Köln. Sie greift bei jedem Carsharing- und Mietwagenanbieter.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an:
+49 221 3909955–75
Wir sind von Montag bis Donnerstag von 8h bis 17h und am Freitag von 8h bis 15h für Sie da. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@carassure.de