Carsharing:  9 krasse Fehler vermeiden

9 krasse Fehler beim Carsharing – diese sollten Sie keinesfalls nachmachen

Ein ganzes Jahr lang sorgenfrei Carsharing- oder Mietautos nutzen, ohne das Risiko, im Schadenfall auf der Selbstbeteiligung sitzen zu bleiben. Aber welche Fehler sollten Sie auf jeden Fall vermeiden?

Nur ein Gläschen…

… ist definitiv die falsche Denke, wenn Sie ein Carsharing-Fahrzeug fahren. Denn hier gilt die 0-Promille Grenze, damit im Schadenfall die Versicherung zu 100 % übernimmt!

Auto vor dem Einsteigen nicht checken

Geben Sie bei der Übernahme vorhandene Schäden nicht an, können Sie für diese haftbar gemacht werden! Also besser zweimal schauen!

Selbstbeteiligung-Versicherung-Mietwagen

Haustiere mitnehmen ohne Transportbox

Bello auf dem Beifahrersitz? Keine Sorge! Ihre vierbeinigen Freunde dürfen in den meisten Fällen mitfahren. Falsch wäre es jedoch, sich nicht zu erkundigen, wie sie an Bord Platz nehmen dürfen! Fragen Sie am besten bei Ihrem Anbieter nach, ob eine Transportbox verlangt wird oder bereits eine Autoschondecke ausreicht.

Andere fahren lassen

Sie haben die App auf dem Handy, die Miete läuft auf Sie? Dann sind Sie ganz klar der einzige Fahrer mit komplettem Versicherungsschutz. Es ist daher keine gute Idee, wenn Sie als gemeldeter Nutzer jemand anderen mit dem Carsharing-Fahrzeug fahren lassen.

Unfall nicht melden

Es hat gekracht! Selbst bei kleineren Schrammen und wenn nur Ihr Auto etwas abbekommen hat: Melden Sie den Unfall sofort Ihrem Anbieter! Eventuell verlangt er, die Polizei zu rufen, damit sie den Unfall aufnimmt. Ihnen kann das jede Menge unnötigen Stress beispielsweise wegen Unfallflucht ersparen.

Auto im Halteverbot abgestellt

Haben Sie Ihr Auto von einem stationsgebundenen Carsharing-Anbieter übernommen, müssen Sie es an einen bestimmten Punkt zurückbringen. Ist der Parkplatz schon voll, dann stellen Sie das Fahrzeug auf gar keinen Fall einfach daneben ins Halteverbot. Knöllchen bezahlen nämlich Sie als Nutzer. Setzen Sie sich lieber in Verbindung mit dem Anbieter. Gemeinsam findet sich sicher eine Parkplatz-Lösung!

Beim „Freefloating“, bei dem Sie das Auto innerhalb des Leihgebiets frei abstellen können, gilt: Bitte parken Sie nur auf öffentlichen Parkplätzen und nicht auf irgendeinem Supermarkt-Parkplatz oder im Haltverbot. Denn auch hier bezahlen Sie die Strafzettel.

…auschecken nicht möglich? Na und!

Nervtötend: Die Suche nach einem Parkplatz in der Großstadt und dann ist da endlich einer – im Funkloch! Falsch wäre es, den Wagen hier einfach abzustellen. Denn in von GPS- und Mobilfunk abgeschotteten Gebieten kann keine Verbindung zum Carsharing-Anbieter hergestellt werden. Deine Kostenuhr läuft dennoch weiter. Schwierig wird es an Flughäfen, wo du eventuell auch noch unter Zeitdruck einen Parkplatz suchen musst. Leider gibt es Erfahrungsberichten zufolge auch dort „unerkennbare“, obwohl für die Carsharing-Fahrzeuge vorreservierte Parkplätze. Wenn Fahrzeuge an bestimmten Orten keine Verbindung zur Zentrale herstellen können, melden Sie sich telefonisch bei Ihrem Anbieter.

Auto falsch betankt

Uuuups! Das wäre ein übler Fehler. Grundsätzlich gilt zunächst: Sofort, wenn Sie es bemerken, Ihren Anbieter kontaktieren und den Motor nicht starten! Die nächsten Schritte, die dann zu tun sind wie beispielsweise den Tank abpumpen zu lassen oder ähnliches, überlassen Sie Ihrem Anbieter.

Keine Selbstbeteiligungsversicherung abgeschlossen

Natürlich sind Sie im Schadenfall als Carsharing-Nutzer Vollkasko versichert. Trotzdem bleiben Nutzer leider viel zu oft auf der Selbstbeteiligung im Schadenfall sitzen. Und die kann ganz schön kostspielig sein. Dabei wäre es so einfach, diese auszuschließen mit einer Selbstbeteiligungs-Versicherung von carassure.

Steigen Sie unbeschwert ein beim Carsharing

Unsere Selbstbeteiligungs-Versicherung übernimmt im Fall eines Unfalls die bei der Vollkasko-Versicherung übliche Selbstbeteiligung. Sie nimmt Ihnen damit das Risiko ab, einen (Groß-)Teil eines entstandenen Schadens selbst tragen zu müssen. Dabei spielt es keine Rolle, wie häufig Sie ein Carsharing-Fahrzeug brauchen, solange die Mietdauer bei jeder Anmietung nicht länger als 60 Tage ist: carassure befreit Sie ein ganzes Jahr lang von der Selbstbeteiligung – mit insgesamt bis zu 3000 € im Schadenfall. Darüber hinaus sind Sie auch vor Regressforderungen bei einem Haftpflichtschaden aufgrund grober Fahrlässigkeit bis 5000 € geschützt.

…und freuen Sie sich über günstige Tarife bei Mietwagen

Außerdem können Sie Ihren Mietwagen im Schadenfall optimal absichern, wenn Sie einen Kombitarif für Carsharing und Mietwagen abgeschlossen haben. Sie wechseln dann bedenkenlos vom Carsharing-Fahrzeug ins Mietauto und wählen dort immer die günstigsten Konditionen. Denn häufig werden Mietwagenangebote erst teuer durch die Erweiterung des Versicherungsschutzes über die i.d.R. angebotene Haftungsreduzierung (CDW+TP) bzw. die dadurch angestrebte Reduzierung der Selbstbeteiligung. Diesen Passus können Sie zukünftig mit carassure ignorieren und sich guten Gewissens für das günstigste Angebot entscheiden. Die Reduktion der Selbstbeteiligung auf null ist durch Ihren Versicherungsabschluss bei carassure garantiert.

Jetzt Carsharing sorgenfrei nutzen

Starten Sie mit der Selbstbeteiligungs-Versicherung von carassure durch. Ganz gleich, welcher Carsharing-Anbieter und welche Regelung: Sie zahlen für Carsharing in Europa 54,90 € pro Jahr und sind komplett von der Selbstbeteiligung befreit. Wollen Sie auch Mietwagen beispielsweise im Sommerurlaub sorgenfrei nutzen? Dann wählen Sie einfach unseren Kombitarif mit Mietwagen ab 129,90 € pro Jahr aus.

Entwickelt wurde die Selbstbeteiligungs-Ausschluss-Versicherung carassure von der JHC Service GmbH, Köln. Sie greift bei jedem Carsharing- und Mietwagenanbieter.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an:

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