Mietwagen:  12 Fehler beim Anmieten eines Autos vermeiden

Auto nicht rechtzeitig zurückgeben

Wenn du den Mietwagen nicht rechtzeitig zurückgibst, kann dich das zusätzliche Gebühren kosten – möglicherweise auch für die Zeit, die der Vermieter das Auto nicht vermieten kann. Gleiches gilt für das Überschreiten des Kilometerlimits: Wenn du mehr Kilometer fährst als abgemacht sind im Mietvertrag, kann das teuer werden.

Mal schnell einen Wagen angemietet

Für deinen Urlaub buchst du bestenfalls deinen Mietwagen von zu Hause aus und nicht erst vor Ort, um Missverständnisse und böse Überraschungen von Beginn an auszuschließen.

Ein Glas zu viel trinken…

… ist definitiv nicht angebracht im Straßenverkehr. Wenn du ein Mietfahrzeug lenkst, solltest du besser die Null-Promille-Grenze einhalten, um sicherzustellen, dass die Versicherung im Schadensfall zu 100 % einspringt!

Das Auto vor dem Einsteigen nicht überprüfen

Wenn du vorhandene Schäden am Mietfahrzeug bei der Übernahme nicht angibst, könntest du dafür haftbar gemacht werden! Es ist daher ratsam bereits vor dem ersten Einsteigen, zweimal hinzuschauen!

Kinder ohne Kindersitz mitfahren lassen

Deine Kids gehören in einen Kindersitz oder auf eine Sitzerhöhung – je nach Alter. Du kannst einfach deinem Mietwagenanbieter Bescheid geben, dass du in Begleitung von Kindern bist. Er wird dir die entsprechenden Autositze zur Verfügung stellen.

Haustiere ohne Transportbox mitnehmen

Dein pelziger Begleiter auf dem Beifahrersitz? Ein Problem? In den meisten Fällen dürfen deine vierbeinigen Freunde mitfahren. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß im Auto untergebracht sind. Am besten fragst du deinen Anbieter, ob eine Transportbox erforderlich ist oder ob eine Autoschondecke ausreicht.

Auf Mega-Schnäppchen reinfallen

Vorsicht ist bei Hammer-Schnäppchen geboten: Manchmal müssen saftige Aufpreise bezahlt werden. Versicherungen, Navigationssysteme, Klimaanlagen und Kindersitze – alles wird extra in Rechnung gestellt. Vergleiche die Preise und die darin enthaltenen Leistungen wie Versicherungsschutz, Kilometerbegrenzung oder Zusatzfahrer immer besser ein bißchen genauer.

Andere Personen fahren lassen

Gilt die Versicherung nur für den Mieter als Fahrer oder ist ein Fahrerwechsel möglich? Wenn du das Auto gemietet und keinen zweiten Fahrer eingetragen hast, bist du auch der einzige mit vollem Versicherungsschutz. Daher solltest du es vermeiden, dass andere Personen das Mietfahrzeug lenken.

Unfall nicht melden!

Es ist zu einem Unfall gekommen! Selbst bei kleinen Schrammen und wenn nur dein Auto betroffen ist, solltest du den Unfall sofort deinem Mietwagenanbieter melden! Möglicherweise wird verlangt, dass du die Polizei rufst, um den Unfall aufzunehmen. Dies kann dir eine Menge unnötigen Stress ersparen, beispielsweise wegen Fahrerflucht.

Falsches Tanken

Das wäre ärgerlich. Zunächst gilt: Kontaktiere sofort deinen Anbieter, wenn du bemerkst, dass du falsch getankt hast, und starte den Motor nicht! Die weiteren Schritte, wie das Abpumpen des Tanks oder ähnliches, überlässt du besser deinem Mietwagenanbieter. Wenn dir keine Absicht nachgewiesen werden kann, sollte das Missgeschick versicherungstechnisch einfach zu regeln sein.

Volltanken vergessen

Wie sieht die Tankregelung aus? Vergisst du beispielsweise vollzutanken bei der Rückgabe des Autos, der Mietwagenanbieter hat das aber so im Vertrag, betankt er den Wagen zu seinen Preisen. Eine Kostenfalle droht!

Keine Selbstbeteiligungsversicherung abgeschlossen

Natürlich bist du als Nutzer eines Mietfahrzeugs im Schadensfall vollkaskoversichert. Dennoch bleiben Mieter oft auf der Selbstbeteiligung sitzen, die recht kostspielig sein kann. Dabei wäre es so einfach, dies zu umgehen, zum Beispiel mit einer Selbstbeteiligungsversicherung von carassure.

Hast du eine Selbstbeteiligungsversicherung abgeschlossen, ersparst du dir das zeitintensive Vergleichen der Preise hinsichtlich der Höhe der Selbstbeteiligung. Du kannst einfach immer den günstigsten Tarif wählen – die Selbstbeteiligung übernimmt im Ernstfall deine Selbstbeteiligungs-Versicherung. Schäden durch Vandalismus, Glasbruch, Diebstahl oder am Unterboden sind dann ebenfalls abgedeckt!

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